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   VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026   

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VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026 (https://dejure.org/2017,49467)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026 (https://dejure.org/2017,49467)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. November 2017 - AN 3 K 16.02026 (https://dejure.org/2017,49467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1, § 171 Abs. 1 Nr. 1
    Kein Nachbarschutz aus Genehmigungsvorbehalt in Erhaltungssatzung

  • rewis.io

    Kein Nachbarschutz aus Genehmigungsvorbehalt in Erhaltungssatzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 9 CS 16.2522

    Drittschützende Wirkung einer Erhaltungssatzung

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026
    Die hiergegen erhobene Beschwerde blieb erfolglos (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 9 CS 16.2522 -).

    Zur Begründung wird insoweit auf die Gründe der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 21. November 2016 (AN 3 S. 16.02025) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Februar 2017 (9 CS 16.2522) verwiesen.

    Eine solche die Klägerin schützende Norm ist nicht erkennbar, denn es bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Erhaltungssatzung ... über die rein städtebauliche Zielsetzung des § 172 BauGB hinaus Eigentümern von im Geltungsbereich gelegenen Grundstücken Abwehrrechte gegen benachbarte Vorhaben gewährt (vgl. OVG Hamburg, B.v. 18.6.2015 - 2 Bs 99/15 - juris Rn. 31; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2017, § 172 Rn. 214, so auch BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 9 CS 16.2522 - Rn. 14).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026
    insoweit gezogene Parallele zu der Argumentation des BVerwG in seinem oben genannten Urteil vom 21.4.2009 [BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3/08 - juris] ist nicht tragfähig.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die verletzte Norm zumindest auch dem Schutz der Nachbarn dient, also drittschützende Wirkung hat (vgl. BVerwG v. 6.10.1989 - 4 C 14.87, BayVBl. 1990, 154 ff.).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026
    Ob eine konkrete Norm Drittschutz vermittelt, wird im Wesentlichen nach den Grundsätzen der sogenannten Schutznormtheorie ermittelt (st. Rspr. d. BVerwG; vgl. z.B. BVerwG, U.v. 17.6.1993 - 3 C 3/89 - BVerwGE 92, 313; BayVGH, B.v. 18.6.2009 - 14 ZB 09.656 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.2016 - 4 BN 11.15

    Keine Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei nur geringfügiger

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026
    Ein darüber hinausgehendes schutzwürdiges Interesse der Klägerin, etwa an der Bewahrung der Denkmaleigenschaft anderer Baudenkmäler besteht nicht, denn die Klägerin ist nicht Sachwalterin des öffentlichen Interesses (BayVGH, B.v. 19.4.2017 - 9 CS 17.195 - juris, Rn. 20; BVerwG, B.v. 12.1.2016 - 4 BN 11.15 - juris).
  • OVG Hamburg, 18.06.2015 - 2 Bs 99/15

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026
    Eine solche die Klägerin schützende Norm ist nicht erkennbar, denn es bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Erhaltungssatzung ... über die rein städtebauliche Zielsetzung des § 172 BauGB hinaus Eigentümern von im Geltungsbereich gelegenen Grundstücken Abwehrrechte gegen benachbarte Vorhaben gewährt (vgl. OVG Hamburg, B.v. 18.6.2015 - 2 Bs 99/15 - juris Rn. 31; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2017, § 172 Rn. 214, so auch BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 9 CS 16.2522 - Rn. 14).
  • VGH Bayern, 19.04.2017 - 9 CS 17.195

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Nutzungsänderung einer Gaststätte in

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026
    Ein darüber hinausgehendes schutzwürdiges Interesse der Klägerin, etwa an der Bewahrung der Denkmaleigenschaft anderer Baudenkmäler besteht nicht, denn die Klägerin ist nicht Sachwalterin des öffentlichen Interesses (BayVGH, B.v. 19.4.2017 - 9 CS 17.195 - juris, Rn. 20; BVerwG, B.v. 12.1.2016 - 4 BN 11.15 - juris).
  • VGH Bayern, 18.06.2009 - 14 ZB 09.656

    Keine Klagebefugnis des Grundstückseigentümers gegen eine dem Nachbarn erteilte

    Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.02026
    Ob eine konkrete Norm Drittschutz vermittelt, wird im Wesentlichen nach den Grundsätzen der sogenannten Schutznormtheorie ermittelt (st. Rspr. d. BVerwG; vgl. z.B. BVerwG, U.v. 17.6.1993 - 3 C 3/89 - BVerwGE 92, 313; BayVGH, B.v. 18.6.2009 - 14 ZB 09.656 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 9 CS 16.2522

    Drittschützende Wirkung einer Erhaltungssatzung

    Hiergegen hat die Antragstellerin Klage (Az. AN 3 K 16.02026) erhoben, über die noch nicht entschieden ist.
  • VGH Bayern, 09.08.2019 - 9 CS 19.1109

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Wohnanlage -

    ... Gemarkung Erlangen durch die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 14. Oktober 2016 erhob die Antragstellerin Klage, die vom Verwaltungsgericht mit Urteil vom 30. November 2017 (Az. AN 3 K 16.02026) abgewiesen wurde; über ihren Antrag auf Zulassung der Berufung hiergegen ist noch nicht entschieden (Az. 9 ZB 18.172).
  • VG Ansbach, 15.05.2019 - AN 3 S 19.00816

    Kein Drittschutz der Festsetzungen der Erhaltungssatzung

    Bereits im Oktober 2016 sei mit dem Abbruch eines Hauses im selben Stil begonnen worden (...straße ..., FlNr. ... und dieses sei in der Zwischenzeit durch drei Reihenhäuser ersetzt worden. Der erteilten Baugenehmigung sei die Antragstellerin sowohl durch erfolglosen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, erfolgloser Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (9 CS 16.2522) als auch mit Erhebung einer Klage entgegengetreten (AN 3 K 16.02026).
  • VG Ansbach, 21.11.2016 - AN 3 S 16.02025

    Drittschützende Wirkung von Erhaltungssatzungen, "erdrückende" Wirkung

    Mit Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten, das am 18. Oktober 2016 beim Verwaltungsgericht Ansbach einging, ließ die Antragstellerin Klage gegen die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung erheben (AN 3 K 16.02026).
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